19.4.2023 | Nachhaltigkeit

Ab sofort: Nachhaltigkeitspräferenzabfrage durch freie Vermittler

Heute wurde die „Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlerverordnung“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wie erwartet, wurde u. a. der starre Verweis auf die Delegierte Verordnung zu MiFID II (DelVO2017/565) in einen dynamischen Verweis auf die jeweils geltende Fassung geändert. Durch diese Änderungen unterliegen nun auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater der Pflicht, im Rahmen der Anlageberatung Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden zu erfragen. Die Verordnung tritt am 20. April 2023 in Kraft. Das bedeutet, dass die Pflicht zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage ab morgen zu beachten ist. Es gibt keine Übergangsfrist.


Mehr vom BVI

Positionen

Hier finden Sie alle unsere Standpunkte und Stellungnahmen auf einen Blick.

mehr
© iStock.com/imaginima

Die Fonds­wirtschaft

Erfahren Sie, warum Fonds wichtig für Wirtschaft und Gesellschaft sind.

mehr
© iStock.com/artisteer

Mitglieder

Gemessen am verwalteten Vermögen decken die Mitgliedsgesellschaften des BVI zusammen über 95 Prozent des deutschen Marktes ab.

mehr
© iStock.com/grandriver
Combined Shape Created with Sketch.