8.7.2024

CSDDD im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht (deutsch / englisch). Sie tritt am 26. Juli 2024 in Kraft und ist bis spätestens 26. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen.

Die Erstanwendung in der Praxis ist nach Größe der betroffenen Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen gestaffelt (Art. 37(1)). Die CSDDD gilt danach

  • ab 26. Juli 2027 für EU-Unternehmen und Gruppen von Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 5.000 Mitarbeitern und über 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz sowie für Unternehmen bzw. Gruppen von Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU einen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen, bezogen auf Geschäftsjahre, die am bzw. nach dem 1. Januar 2028 beginnen;
  • ab 26. Juli 2028 für EU-Unternehmen und Gruppen von Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 3.000 Mitarbeitern und über 900 Millionen Euro weltweitem Nettoumsatz sowie für Unternehmen bzw. Gruppen von Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU einen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen, bezogen auf Geschäftsjahre, die am bzw. nach dem 1. Januar 2029 beginnen;  
  • ab 26. Juli 2029 für EU-Unternehmen und Gruppen von Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Mitarbeitern und über 450 Millionen Euro weltweitem Nettoumsatz sowie für Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen aus Drittstaaten, die in der EU einen Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro erzielen. Der veröffentlichte Text der CSDDD bezieht sich hier irrtümlich auf Geschäftsjahre, die am bzw. nach dem 1. Januar 2029 beginnen; eigentlich ist eine Anwendung ab dem 1. Januar 2030 geboten. Wir werden die EU-Kommission auf diesen Fehler hinweisen.

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