Immer wieder entbrennen Diskussionen um ein Provisionsverbot in der Anlageberatung. Ende 2022 hat EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness die provisionsbasierte Anlageberatung erneut auf den Prüfstand gehoben. Sie moniert, eine provisionsbasierte Beratung führe dazu, dass Kleinanlegern häufig teure oder unpassende Produkte verkauft würden. Und die in der MiFID II geregelte Offenlegung der Kosten für Finanzprodukte habe nicht zu einer Verlagerung von der Provisions- zur Honorarberatung geführt. Am 3. Mai 2023 will sie ihre Vorschläge im Rahmen der angekündigten Retail-Investment-Strategie vorlegen.
Der BVI hält ein Verbot von Provisionen für falsch und setzt sich für den Erhalt der Wahlfreiheit zwischen Provisions- und Honorarberatung ein. Vor allem für Kleinanleger hat die Provisionsberatung klare Vorteile: Wer viel anlegt, zahlt viel, und wer wenig anlegt, zahlt wenig. Zudem bleibt die Beratung kostenfrei, wenn Sparer nichts kaufen. Schon heute können Verbraucher zwischen der Provisions- und der Honorarberatung frei wählen. Dennoch können sich laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens Kantar nur 16 Prozent der Deutschen vorstellen, für eine Beratung ein gesondertes Honorar zu bezahlen. Ein Provisionsverbot würde also zu einer Beratungslücke führen: Viele Verbraucher würden weniger oder keine Beratung mehr in Anspruch nehmen. Das hätte zur Folge, dass sie sich – entgegen dem erklärten Ziel der EU-Gesetzgeber – von den Finanzmärkten abwenden und keine Finanzprodukte mehr kaufen oder ohne Beratung Produkte kaufen – mit entsprechend höherem Risiko.
Das zeigt auch der Blick nach England, wo seit zehn Jahren ein Provisionsverbot herrscht. Dort sind inzwischen breite Kreise der Bevölkerung von der Beratung abgeschnitten. Eine Studie der englischen Finanzaufsicht FCA belegt, dass Sparer mit kleineren Anlagebeträgen faktisch von der Beratung ausgeschlossen sind und die Beratungskosten bei komplexeren Sachverhalten wie der Altersvorsorge unverhältnismäßig hoch sein können. Der Beratungsmarkt hat sich an Vermögen mit mindestens höheren fünfstelligen Pfundbeträgen ausrichtet. Vor allem Sparer mit geringen oder mittleren Anlagebeträgen können oder wollen sich eine Beratung nicht mehr leisten. Ähnliches gilt für die Niederlande. Dort sind Provisionen ebenfalls verboten, jedoch ist der Bedarf an privater Vorsorge und damit Anlageberatung aufgrund der starken betrieblichen Altersvorsorge gering. Die traditionelle Anlageberatung ist fast ausschließlich im Private Banking zu finden und setzt laut einer KPMG-Studie häufig ein Vermögen von mindestens 500.000 Euro voraus.
Zudem ist ein Provisionsverbot nur für Wertpapiere, wie es derzeit diskutiert wird, inakzeptabel. Es verzerrt den Wettbewerb zwischen Wertpapieren und Versicherungen und schadet den Verbrauchern. Fonds würden voraussichtlich verstärkt in Versicherungsmäntel verpackt werden. Das würde zu zusätzlichen Kosten für die Anleger führen.
Darüber hinaus würde ein Provisionsverbot die Umsetzung des „Green Deal“ behindern. Die Fondsindustrie spielt eine Schlüsselrolle auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit, und die Anlageberatung ist ein entscheidender Faktor, ESG-relevante Entwicklungen zu berücksichtigen und damit die nachhaltige Transformation zu fördern.
Und schließlich würde sich ein Provisionsverbot nicht nur auf Verbraucher negativ auswirken. Provisionen sind eine wichtige Einnahmequelle für Kreditinstitute und tragen somit zur Finanzstabilität bei. Denn Provisionserträge reagieren auf andere Schocks als Zinserträge und unterstützen damit eine stabile Ertragslage der Banken, was von der Bankenaufsicht regelmäßig gefordert wird.